Mietrecht
Wir beraten und vertreten sowohl im gewerblichen Mietrecht als auch im Wohnraummietrecht. Das Spektrum unserer Tätigkeit reicht dabei von der Gestaltung von Mietverträgen über die Begleitung bei der Abwicklung bis hin zur Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Mietverhältnissen. Zur Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten sind wir auch forensisch, wie z.B. bei der Geltendmachung von Rechten im laufenden Mietverhältnis und bei der Durchsetzung von Räumungs- und Schadensersatzansprüchen tätig.