Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

     
    Vertriebsrecht

    Wir beraten überwiegend mittelständische Unternehmen und Händler in allen Rechtsfragen beim Vertrieb und Absatz von Waren- und Dienstleistungen.

    Die Beratung umfasst den Aufbau von Vertriebsstrukturen unter juristischen und kaufmännischen Gesichtspunkten sowie die laufende Beratung bestehender Vertriebssysteme. Dies schließt die Erstellung und die Prüfung von Verträgen für Handelsvertreter und Vertragshändler sowie die Gestaltung von auf spezielle Bedürfnisse zugeschnittenen Kooperationsvereinbarungen mit ein. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Struktur der beteiligten Unternehmen, die Marktverhältnisse und die besonderen geschäftlichen Vorgaben des jeweiligen Vertragspartners im Interesse einer ausgewogenen und soliden Kooperationsgrundlage. Die Beratung umfasst neben dem Vertriebsrecht auch alle eng damit verzahnten weiteren Rechtsgebiete, wie insbesondere die Vorgaben des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorgaben.

    Schließlich beraten wir – auch vor Gericht – die Beendigung und Abwicklung von Vertriebsstrukturen, insbesondere die Beendigung von Verträgen mit Handelsvertretern und Vertragshändlern. Wir berechnen einen möglichen Ausgleichsanspruchen gem. § 89b HGB und entwickeln Strategien bei dessen Abwehr, was uns in die Lage versetzt, auch die Ansprüche von Handelsvertretern und Vertragshändlern durchzusetzen. Zu der Abwicklung eines solchen Vertragsverhältnisses gehören auch die Rücknahme von Waren sowie Informationen an Kunden und Lieferanten.

    zurück