Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

     
    Dr. Irini Ahouzaridi

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin,
    auch zugelassen beim Areopag (Athen)
    Δικηγόρος Αρείου Πάγου

    Foto - Dr. Irini Ahouzaridi

    KONTAKT

    Tel: +49 228 72543-31
    Fax: +49 228 72543-30
    ahouzaridi@meilicke-hoffmann.de
    VCard



    TÄTIGKEITSBEREICHE

    TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

    Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung deutscher und ausländischer Unternehmen im Bereich des Arbeits-, Zivil- und Handelsrechts einschließlich der bundesweiten Führung von Prozessen vor den Arbeits- und Zivilgerichten (1. und 2. Instanz).

    Griechische Unternehmen und Privatpersonen werden darüber hinaus im griechischen Recht beraten und im Falle von Prozessen vor den griechischen Gerichten vertreten. In diesem Zusammenhang kommt der Zulassung als Rechtsanwältin vor den griechischen Gerichten (1. und 2. Instanz) eine besondere Bedeutung zu.

    Im Bereich des deutschen Arbeitsrechts umfasst die Beratung sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht einschließlich der Führung von Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan und die arbeitsrechtliche Betreuung von Unternehmensumwandlungen. Ferner erstreckt sich die Beratung auf die Begründung und die Beendigung von Dienstverhältnissen mit Führungskräften und Geschäftsführern. Des weiteren werden Unternehmen im Bereich des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts sowohl bei dem Abschluss der Verträge als auch bei Beendigung der Vertragsbeziehungen beraten. Schließlich besteht Erfahrung in der Beratung von Unternehmen im Bereich von Post und Telekommunikation.

    BERUFLICHER WERDEGANG

    • Universität Bonn (Dr. jur., 2000)
    • Zulassung zur deutschen Anwaltschaft (1995)
    • Zulassung bei dem Landgericht Athen (1996)
    • Vereidigte Übersetzerin für den Bezirk des Oberlandesgericht Köln, 1998
    • Fachanwältin für Arbeitsrecht
    • Mediatorin

    VERÖFFENTLICHUNGEN

    MITGLIEDSCHAFTEN

    • Athener Anwaltverein
    • Bonner Anwaltverein
    • Deutsch - Griechische Juristenvereinigung
    • Deutsch - Hellenische Wirtschaftsvereinigung
    • Deutscher Anwaltverein
    • Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer

    SPRACHEN

    • Deutsch
    • Englisch
    • Griechisch

    PERSÖNLICHES

    geboren im Jahre 1968 in Athen

    Aktuelle Beiträge von Dr. Irini Ahouzaridi

    BAG-Bestätigung zur Zustellung einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben

    Ein Kündigungsschreiben, das per Einwurf- Einschreiben übersendet wird, gilt als zugestellt, sobald das Einschreiben in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt. Ein Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbeleges mit der Unterschrift des Zustellers, werden als Beweis des ersten Anscheins angesehen und sprechen für den Beweis des Zugangs beim Empfänger.
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    Zur Zustellung einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben

    Wird ein Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben übersendet und legt der Absender den Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbeleges mit der Unterschrift des Zustellers vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens beim Empfänger.
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    Wann ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert?

    Für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und damit wichtigste Beweismittel. Verstöße gegen die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V (Sozialgesetzbuch, Buch 5), die auf medizinischen Erkenntnissen zur sicheren Feststellbarkeit der Arbeitsunfähigkeit beruhen, können geeignet sein, diesen Beweiswert zu erschüttern.
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