Griechisches
Recht
Als international tätige Anwaltskanzlei sind wir verstärkt grenzüberschreitend auch in Griechisch – Deutschen Rechtsfragen tätig. Die Beratung erfolgt auf Wunsch in deutscher oder in griechischer Sprache. Durch Kooperationspartner vor Ort sind wir in der Lage auch in Griechenland schnell zu handeln und bei Bedarf eine Betreuung vor Ort effizient und ohne zusätlichen Aufwand zu gewährleisten.
Wir beraten griechische Unternehmen, die in Deutschland tätig werden wollen und helfen bei allen Formalitäten von der Errichtung einer Gesellschaft bis hin zur Anmietung von Geschäftsräumen, der Beurteilung steuerlicher Fragen oder der Führung der Korrespondenz mit den deutschen Behörden. Gesellschaften, die bereits in Deutschland geschäftstätig sind, helfen wir bei jeder Problemstellung einschließlich der Geltendmachung von Forderungen sowie deren Zwangsvollstreckung.
Deutsche Unternehmen unterstützen wir, wenn sie sich in Griechenland wirtschaftlich etablieren möchten, umfassend. Durch die Kooperation mit einer Anwaltskanzlei in Athen können wir kostengünstig Hilfe vor Ort leisten. Wir beraten bei der Gestaltung von Verträgen mit griechischen Partnern und erstellen diese in beiden Sprachen. Hilfe leisten wir auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen in Griechenland.
Privatpersonen beraten wir gerne bei grenzüberschreitenden Erbschaften -ob es sich um die Vorbereitung eines Testaments oder die Ausführung der testamentarischen Erbfolge geht- sowie in familienrechtlichen Fragen. Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Beratung sind Fragen im Zusammenhang mit in Griechenland befindlichen Immobilien.