Meilicke Hoffmann und Partner - Anwaltskanzlei Bonn

     
    Jan Kleinertz

    Rechtsanwalt

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    TÄTIGKEITSBEREICHE

    TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

    Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Betreuung von Unternehmen in Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Besonderer Tätigkeitsschwerpunkt ist dabei die Beratung im Aktien- und GmbH-Recht, insbesondere die Beratung und Vertretung im Zusammenhang von organhaftungsrechtlichen Auseinandersetzungen.

    BERUFLICHER WERDEGANG

    • Universität Bonn
    • Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
    • Referendariat im OLG Bezirk Köln
    • Zulassung zur Anwaltschaft September (2006)

    VERÖFFENTLICHUNGEN

    MITGLIEDSCHAFTEN

    • Bonner Anwaltverein
    • Deutscher Anwaltverein

    SPRACHEN

    • Deutsch
    • Englisch

    PERSÖNLICHES

    geboren im Jahre 1976 in Rheinbach

    Aktuelle Beiträge von Jan Kleinertz

    Besonderer Vertreter: ein weiterer Sieg für eine Aktiengesellschaft – und generell für gute Corporate Governance

    Die Einsetzung unseres Sozius Thomas Heidel zum besonderen Vertreter waren mehrfach Gegenstand in unserem Newsletter. Die erstrittenen Entscheidungen bis hin zum BGH sind in der Literatur vielfach besprochen worden. Das Rechtsinstitut hat sich etabliert. Doch es ist gelegentlich auch Anlass für Anfeindungen. Nachdem nun zwei weitere von einem besonderen Vertreter begonnene Haftungsprozesse vor dem OLG Düsseldorf endeten, ist es Zeit, ein Zwischen-Fazit zu ziehen. Und dieses fällt aus Sicht der Gesellschaft positiv aus.
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    Sonderprüfer – Stumpfes Schwert oder effektives Kontrollinstrument?

    Mit der Sonderprüfung nach § 142 AktG ff. soll den Aktionären ein Kontrollinstrument an die Hand gegeben werden, um die Sachverhaltsaufklärung bei dem Verdacht eines pflichtwidrigen Organhandelns sicherzustellen. Der Sonderprüfer soll durch seine Sachverhaltsaufklärung die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorbereiten. Dies dient auch dem präventiven Schutz vor zukünftigen Pflichtverletzungen. Nach den eindeutigen gesetzlichen Regelungen ist der Sonderprüfer also ein die Aktionärsminderheit schützendes Rechtsinstitut. Dieses gesetzliche Leitbild wird in der Praxis noch konterkariert, ein Umdenken setzt gerade erst ein.
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    EASY Software AG: MH&P erstreitet erneut Schadensersatz von ehemaligen Organmitgliedern

    EASY Software AG erstreitet mit MH&P erneut Schadensersatz in Millionenhöhe in einem Haftungsprozess gegen ehemalige Organmitglieder und den lange Jahre herrschenden Aktionär der Gesellschaft. Das Verfahren ist Teil einer Reihe von Verfahren, in der zuletzt der BGH in seiner viel beachteten „EASY-Software-Entscheidung“ und in einem Parallelverfahren zugunsten der AG entschied (vgl. Newsletter 2/19). Insgesamt wurde der EASY Software AG in diesen Verfahren Schadensersatz in Höhe mehrerer Millionen Euro zugesprochen, zum Teil sind die Urteile rechtskräftig. Alle Prozesse beruhen auf der Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch unseren Sozius Dr. Thomas Heidel als besonderer Vertreter der EASY Software AG.
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